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Finanzlexikon: arbeitsbeschaffungsmassnahme

arbeitsbeschaffungsmassnahme

Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (kurz ABM, auch falsch ABM-Maßnahme) sind vom Arbeitsamt bezuschusste Tätigkeiten, um Langzeitarbeitslose wieder kurzfristig Beschäftigung zu geben.

Diese zeitlich nur kurz befristeten ABM-Tätigkeiten (wenige Tage bis mehrere Monate) umfassen in der Regel nur qualifikationslose bzw. nur sehr niedrig qualifizerte Jobs. ABM wurden hauptsächlich bei den Kommunen und in Vereinen eingesetzt. Nach der Wiedervereinigung wurde die Maßnahme aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in den strukturschwachen nordöstlichen Bundesländern stark eingesetzt.

Ursprünglich waren die ABM dazu gedacht, Arbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Seit der Reform der BA ist man von diesem (in der Vergangenheit nicht erreichten) Ziel aber abgerückt. Heute sollen damit nur die sozialen Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit gemildert werden.

Wie man jetzt weiss, besteht bei ABM die Gefahr, dass eine grauer, zweiter Arbeitsmarkt entsteht, der nur von staatlichen Subventionen lebt aber nicht selbständig produktiv ist. Weiterhin könnte ein solcher zweiter Arbeitsmarkt bestimmte Leistungen unter den wirklichen Kosten anbieten (Dumping), was wiederum zur höheren Arbeitslosigkeit bei den real Beschäftigten führt.

ABM sind daher sehr umstritten und werden mittlerweile sogar als schädlich für den primären Arbeitsmarkt angesehen.

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